Mitteilungen
Kompetente Hilfe steuert auf uns zu !! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Meggi Erwig   
Donnerstag, den 25. Februar 2010 um 07:50 Uhr

Hallo und guten Morgen,

mit großer Freude kann ich verkünden, dass große Hilfe auf uns zusteuert:

www.hausgewinnspiel-deutschland.de

Zur Zeit befindet sich hausgewinnspiel-deutschland.de  noch in Planung - beabsichtigt aber im März 2010 auf den Markt zu gehen !!!

Hinter hausgewinnspiel-deutschland.de befindet sich ein kompetenter Unterstützer unserer Sache:

 "Immobilienerwerb ohne Bankkredit - Deutschland`s Mittelschicht muss erhalten bleiben - Wir haben nicht umsonst gearbeitet - Jedem, auch dem Geringverdiener, steht Vermögenserwerb zu !!!"

Der Anbieter unterbreitet mit seinem Projekt all denen Unterstützung, die ebenfalls ein Hausgewinnspiel veranstalten möchten.

Viele verzweifelte Menschen haben mich in der vergangenen Zeit kontaktiert und um Hilfe bei den von ihnen geplanten Projekten zu erbitten -

Leider konnte ich bei all der Arbeit, die ich inzwischen habe, nicht mehr tun, als alle Fragen zu beantworten und meine Teilnahmebedingungen (nicht zur Kopie) aber in Abwandlung zur Verfügung zu stellen.

 

JETZT ist für SIE alle die Hilfe ganz nah:

Wenn Sie noch vor März Kontakt zu dem Betreiber wünschen, mailen Sie mir unter:

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Ich freue mich sehr über die stetig wachsende Unterstützung aller Teilnehmer und vor allem über die nun zu erwartende kompetente Hilfe.

Viele Grüße aus Münster

Meggi Erwig

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 25. Februar 2010 um 07:58 Uhr
 
Sind diese Hausgewinnspiele in Deutschland nicht verboten? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Meggi Erwig   
Freitag, den 19. Februar 2010 um 14:33 Uhr

 (Wichtiger Hinweis:

Dieser Artikel bezieht sich lediglich auf Erfahrungen und Kenntnisse, die ich Meggi Erwig durch mein hausgewinnspiel-muenster.de gemacht habe. Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf ausreichende, rechtsverbindliche Grundlagen, Aussagen, Vollständigkeit und Sicherheiten.)

Immer wieder stelle ich fest, dass viele Mitmenschen an dem Thema Hausgewinnnspiel sehr interessiert – aber verunsichert sind.

Die Zusammenhänge zwischen Verbot, Duldung, Glücksspielstaatsvertrag, Rundfunkstaatsvertrag, Sportwetten, Gewinnspielen können oft nicht klar eingeordnet werden und es bleibt der Eindruck zurück: Alles verboten – die Behörden werden`s wohl wissen.

Aus diesem Grunde bemühe ich mich hier, so kurz wie möglich um einen verständlichen Überblick zu dem bestehenden Kampf: Behörden gegen Hausgewinnspielbetreiber

I.Glücksspielstaatsvertrag

II.Rundfunkstaatsvertrag

III.Deutschland`s Krise

IV.Der bekannteste Hausgewinnspielbetreiber

V.Verunsicherung

I.

Es gibt in Deutschland einen Glücksspielstaatsvertrag, der am 01.01.2008 in Kraft getreten ist und die Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen und die Zulassung und Durchführung von Lotterien vereinheitlicht.

Hauptsächlich soll geregelt sein:

1.Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht

2.Kanalisierung und Begrenzung des Glückspielsspielangebotes

3.Jugend- und Spielerschutz

4.Sicherstellung fairen Spiels und Schutz vor Kriminalität

Der Glücksspielstaatsvertrag grenzt ein Glücksspiel von einem Gewinnspiel mit folgendem Wortlaut ab:

-Entscheidend ist, ob der Gewinner durch eigenes Können und Wissen den Preis erkämpft oder letztlich doch Glück, sprich Zufall überwiegt. -

Kommentar:

Viele Verwaltungsgerichte bestätigten die Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Glückspielstaatsvertrages, unter den auch die Sportwetten fallen, die pro Jahr etwa 5 Mill. € einbringen.

Der Glücksspielstaatsvertrag dient in seiner Auslegung oft mehr dem Schutz des staatlichen Lotterie-Monopols, als seiner Hauptsache: Suchtbekämpfung:

1.

28.03.2006 das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das in Bayern bestehende staatliche Wettmonopol für Sportwetten mit den Grundrechten der Berufsfreiheit unvereinbar ist.

2.

07.07.2008 das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Untersagungsverfügung des Landes Berlin gegen einen Sportwettenvermittler als rechtswidrig aufgehoben.

3.

Im April 2009 hieß es in einem Beitrag von Frontal 21:

„Geschäft mit der Sucht-Rekordumsätze bei Glücksspielautomaten“

...in der neuen Spieleverordnung von 2006 wurde der Stundenverlust pro Gerät von 60,00 € auf 80,00 € erhöht...

4.

Oktober 2009 Schleswig-Holstein spricht sich gegen den Glücksspielstaatsvertrag aus – geplant werden höhere Landes-Einnahmen durch das Glücksspiel.

So viel zum Auftrag des Glücksspielstaatsvertrages: Bekämpfung der Spielsucht!!

II.

Der Rundfunkstaatsvertrag vom 31.08.1991 wurde in den vergangenen Jahren in seinen Fassungen mehrmals erweitert. Grundsätzlich jedoch gilt:

§1 Anwendungsbereich

1. Dieser Staatsvertrag gilt für die Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk in Deutschland in einem dualen Rundfunksystem.

Unter § 8 befasst sich dieser Vertrag mit dem Thema Sponoring und unter § 8a mit dem Thema Gewinnspiele. Da heißt es:

1.Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele sind zulässig. Sie unterliegen dem Gebot der Tranzparenz und des Teilnehmerschutzes. Sie dürfen nicht irreführen und den Interessen der Teilnehmer nicht schaden. Insbesondere ist im Programm über die Kosten der Teilnahme, die Teilnahmeberechtigung, die Spielgestaltung sowie über die Auflösung der gestellten Aufgabe zu informieren. Die Belange des Jugendschutzes sind zu wahren. Für die Teilnahme darf nur ein Entgelt bis zu 0,50 € verlangt werden § 13.Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.

Kommentar:

Der Rundfunkstaatsvertrag wurde am 30.10.2009 erneut geändert, Teile daraus dürfen nicht mehr angewandt werden, da diese verfassungswidrig sind.

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat wesentliche Bestimmungen der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten für rechtswidrig erklärt.

III.

Deutschlands Krise

Schlagzeilen berichten uns ausführlich über die derzeitige Situation in Deutschland z.B.

* Altersarmut wird in Deutschland zur Frage der Generaion.

* In Deutschland leben 3 Mill. Kinder in Armut

* Die Angst, selbst in Armut abzurutschen greift um sich

* Weltwirtschaftskrise belastet Immobilienmärkte – Deutschland weniger betroffen

* 2007 stecken Anleger 74 Milliarden € in Häuser

* 2008 : 98 % befragter Profi-Investoren rechnen mit „gleich bleibenden oder steigenden Renditen“

Diese Schlagzeilen belegen: Die Spanne zwischen Arm und Reich geht immer mehr auseinander.

Die sogenannte Mittelschicht verschwindet. Hausbesitzer, die ihre Immobilien verkaufen möchten, sollen diese für einen Schleuderpreis hergeben und potentielle Käufer haben das Geld nicht, um Kaufen zu können -

Da stellt sich die Frage: Was tun?

Zusammen halten und neue Wege gehen. Legale Wege – ohne ein halbes Vermögen zu verlieren oder stets auf Vermögen verzichten zu müssen.

IV.

Der bekannteste Hausgewinnspielbetreiber

...das wird wohl Herr Volker Stiny sein, von Hausgewinnspiel Baldham, der sein Spiel am 01.01.2009 auf den Markt brachte.

Nachdem Sie nun die grundlegensten Verordnungen kennen, die für Gückspielaufsichtsbehörden relevant sind, beurteilen Sie selbst, ob Sie die Vorgehensweisen der Behörden für richtig erachten:

Herr Stiny berichtet auf seinem Informationsblock:

(hier Ausschnitte aus den Veröffentlichungen):

-...Bereits sehr früh kontaktierte ich die Behörden, um das geplante Spiel korrekt auf den Markt zu bringen.

...Mein Schreiben vom 15.10.2008 wurde nicht beantwortet.... Am 24.12.2008 erkärte der Pressesprecher der zuständigen Regierung Oberpfalz, Herr Joseph Karl: „Wir sind mit Herrn Stiny in Kontakt. Das mit dem Quiz könnte schon gehen. Der Wissensanteil muss auf alle Fälle größer sein als der Zufallsanteil. Dann ist es kein Glücksspiel, sondern ein Gewinnspiel und damit nicht erlaubnispflichtig.“ ...-

Das Spielangebot startete am 01.01.2009 wie folgt:

(den Teilnahmebedingungen entnommen):

Ich biete Ihnen die Teilnahme an meinem genehmigungsfreien Geschicklichkeitsspiel an. Das Spiel ist keine Verlosung und unterliegt auch nicht dem GlüStV.

Der Spielverlauf erfolgt aus der Sicht des Teilnehmers im Wesentlichen in vier Schritten:

1. Anmeldung, 2. Freischaltung, 3. Qualifizierung zur Miniverlosung, 4.Teilnahme für 100 Finanlisten an einer Miniverlosung – ausgespielt werden 100 Preise.

(dies aus den Veröffentlichungen von Herrn Stiny mit meinen Worten):

Nun reagierte die Regierung von Mittelfranken mit einem Schreiben vom 15.01.2009.

Die Behörde bestimmte, dass dem Spiel auf Grund des Verlosungsanteil von 0,2% , nun ein

von Zufall überwiegender Faktor zuzuordnen wäre.

An das Verwaltungsgericht schrieb die Regierung von Mittelfranken:

“...erhebliche Nachahmungseffekte zu registrieren sind...Derartige Bestrebungen lassen die zeitnahe Gefahrenabwehr als geboten erscheinen.“

Mein Kommentar:

1.Bereits seit 2006 ist, wie o.g. der Glücksspielstaatsvertrag umstritten -

2.Nachahmungseffekte sollen eine Gefahr darstellen? Für wen? Für die Bürger, die diesen

Markt erkannt haben??

3. 0,2 % Glück durch Miniverlosung = vorwiegend überwiegt der Zufallsfaktor im Spiel ???

Meines Wissens hält die Behörde, aufgrund dieser Umstände bis zum heutigen Zeitpunkt an einer Strafverfolgung fest, obwohl Herr Stiny das Spiel, sofort nach behördlicher Bemängelung gemäß den Vorgaben der Behörden umgestellt hatte:

1. Anmeldung, 2. Freischaltung, 3. Qualifizierung zum Offline-Spiel, 4. Teilnahme an der Finalrunde für 120 Teilnehmer bei 100 Preisen

Weiteres aus den Veröffentlichungen von Herrn Stiny:

...Mit Schreiben vom 19.03. und 27.03.2009 bestätigten die Glücksspielaufsichtsbehörden Düsseldorf und Mittelfranken, dass es sich nun nicht mehr um ein Glücksspiel handele....

Um doch noch einen Weg zu finden, Hausgewinnspiele zu unterbinden, bemängelten die Behörden nun:

Gemäß §8a Rundfunkstaatsvertrag dürfe nur ein Beitrag in Höhe von 0,50 € erhoben werden -

An dieser Stelle verweise ich noch einmal auf die o.g. Informationen :

Es handelt sich um den Rund- und Fernsehfunkvertrag !!

So wie Herrn Stiny, ist es - in abgeschwächter oder nur teilweiser Form - vielen Hausgewinnspielbetreibern ergangen. Jedoch scheinen die Behörden mit besonderer Hartnäckigkeit an diesem Fall ein Exempel statuieren zu wollen, um den Markt der Bürger zu unterbinden.

Aber: Deutschlands Bürger lassen sich den Markt nicht nehmen

Wir in Deutschland dürfen unsere Häuser verspielen !!

V. Verunsicherung

Nicht nur diesen behördlichen Problemen und Schwierigkeiten waren und sind alle Hausgewinnspielbetreiber in Deutschland ausgesetzt -

Schlagzeilen dringen in die Köpfe, die die Bürger mehr und mehr verunsichern, wie z .B.

* Hausverlosung ist unzulässiges Glücksspiel

* Sportwettenskandal

* Hausgewinnspiel wurde geschlossen: Bochum, Bonn, Kaarst, Herbrechtingen....

Wann immer die Behörden ein Hausgewinnspiel – ob gerechtfertigt oder nicht – sperren konnten, sie taten es. Als Exempel, zur Abschreckung der Bürger:

Deutschland: Ihr dürft das nicht – Kein Vermögen für Euch - Strafbar -

Niemals erfolgte die bürgerorientierte Kooperation: - Wir schauen gemeinsam, wie es richtig gehen kann , der neue Markt nutzt den Bürgern, also helfen wir..

Da stellt sich die Frage:

Warum kein Miteinander – es ist unser Staat und dieser Staat braucht finanziell gesunde Bürger – kein Machtmonopol als Lottogeldquelle.

http://blog.beck.de/2009/09/17/sta-muenchen-i-50-cent-gewinnspiele-im-hoerfunk-sind-kein-gluecksspiel
http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/unerlaubte-sportwette-284-stgb

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/umdrucke/3000/umdruck-16-3046.pdf

http://www.timelaw.de/cms/upload/pdf/Hambach_32_2009.pdf









 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 03. März 2010 um 17:01 Uhr
 
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Veranstaltung von Gewinnspielen in Deutschland? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Meggi Erwig   
Freitag, den 19. Februar 2010 um 14:12 Uhr

 (Wichtiger Hinweis:

Dieser Artikel bezieht sich lediglich auf Erfahrungen und Kenntnisse, die ich Meggi Erwig durch mein hausgewinnspiel-muenster.de gemacht habe. Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf ausreichende, rechtsverbindliche Grundlagen, Aussagen, Vollständigkeit und Sicherheiten.)

Wenn sich jemand nur für die derzeitige, umfangreiche Rechtslage interessiert, sollte er auf die block-seite meines sehr geschätzten Kollegen Herrn Volker Stiny gehen:http://www.winyourhome.blogspot.comSo ausführlich und akademisch korrekt kann ich es leider nicht erklären - aber in Kurzfassung mit meinen Worten:Gewinnspiele sind in Deutschland lediglich unter § 661a BGB näher definiert - aber nicht ausführlich und nicht umfassend. Deshalb muss man sich durch viele verschiedene Rechtsvorschriften lesen.Bei dem Lesen der folgenden, verschiedenen Verordnungen/Gesetze sollte der Leser jedoch immer folgendes sehr deutlich wissen:

1. Hausgewinnspiele sind in keiner Verordnung und keinem Gesetz definiert.

2. Hausgewinnspiele werden von privaten Eigentümern und nicht von gewerblichen Unter-nehmen durchgeführt.

3. Hausgewinnspielbetreiber versprechen nicht im Vorfeld: "Sie haben gewonnen" - wie oftvon irgendwelchen Werbeschreiben bekannt

4. Hausgewinnspielbetreiber geben kostenlos Informationen zum Spiel heraus - dieTeilnahmegebühr fällt erst an, wenn der Teilnehmer sich aufgrund der Informationenentschieden hat.

5. Hausgewinnspielbetreiber bieten keine schnelle Wiederholung der Teilnahme an - es geht da um Verordnungen des Vermögensverlustest durch zu schnelle,aufeinanderfolgende Teilnahmemöglichkeiten ( Widersinn, wenn man betrachtet, dass ichpro Tag mehr als 60,- € ausgeben könnte, wenn ich ständig die 0,50 € Nummern anrufe) Wiederholte Hausgewinnspielteilnahme ist nur nach Tagen oder Wochen möglich - alsonach Abschluss eines Spiels und Überweisung und Freischaltung d.h.: keine Suchtgefahr)

6. Hausgewinnspielbetreiber stehen mit ihren Homepages in der Öffentlichkeit: D.h. Adresse, Telefonnummern und Personen sind bekannt, greifbar und haftbar. So soll es auch sein!!

Nun zu den Informatioen:

I.

Der § 661a BGB regelt die Gewinnzusagen zum Schutz vor (unseriösen) Gewinnzusagen:"Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendung den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.darunter fallen:

1. Fotowettbewerbe (mit richtiger Technik und gutem Motiv soll ein Großteil desZufallcharakter ausgeschlossen werden.

2. Gewinne und Mehrfachteilnahme (abhängig von den Teilnahmebedingungen desjeweiligen Anbieters)

3. Gewinnspiele und Vorleistung (eine Vorleistung um überhaupt Informationen zu erhaltenist nicht erlaubt)

4. Gewinnspiele mit versteckten Kosten (es handelt sich um angebliche, kostenloseGewinnspiele mit mangelnden Infos und dann folgenden Kosten)

5. Phishing bei Gewinnspielen ( Datenklau -durch undurchsichtige Websiten - nurvertrauenswürdige Websiten wählen mit korrekten Impressumangaben)

6. Gewinnspiele im Einzelhandel

II.

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb BGB. Teil I/ 2004, Nr. 32 vom 07.07.2004, S.1414 ff

* betr. unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und   Verbrauchern

* betr. Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher(innen) Schutz des allgemeinen Interesses.

* Unlauter = wenn sie nicht der für den Unternehmer geltenden fachlichen Sorgfalt entsprechen........also: Beeinfussung der Entscheidungsfähigkeit

III.

Sportwetten

* sind vom Glücksspielstaatsvertrag betroffen (Google : Glückspielstaatsvertrag)

* betrifft Online-Wetten (also schnelle Wetten im Internet), die verboten sind

* Anbieter für Fußballwetten dürfen nicht im Internet und Fernseher werben(siehe: http://www.fussball-extreme.de/fussball ... d-bwin/149http://www.wettbasis.com/sportwetten-ne ... etten.html )

IV.

Rundfunkstaatsvertrag

* betr. die Neugestaltung der Medienverordnung* betr. verschiedene Angebote der elektonischen Medien

* behandelt den Rundfunk: also Fernseh und Hörfunk* § 60 RSTV betr. staatsverträgliche Bestimmungen

* § 9a RSTV betr. das Recht kommt Rundfunkveranstaltern und Anbietern Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten ( § 55 Abs. 3 RSTV)

* § 8a RSTV betr. u.a. die 0,50 € RegelungIm Oktober 2009 wurde der Rundfunkstaatsvertrag vom Bay VGH in vielen Bestimmungen für ungültig und rechtswidrig erklärt Der Mainzer Landtag hat im Januar 2010 den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedetsiehe: http://de.news.yahoo.com/17/20100205/tb ... 2a8f0.html

Nachdem nun deutlich ist, das Hausgewinnspiele in keiner Rechtsform geordnet sind (so wie in Österreich die Hausverlosungen ), wünsche mir sehr, dass Deutschlands Behörden einen bürgerfreundlichen Weg finden, Hausgewinnspiele so zu normieren, dass sie korrekt zugunsten der Bürger gespielt werden können.Deutschland hat mit Hausgewinnspielen eine große Chance, sich finanziell wieder zu beleben: Und das sollte doch unterstützt werden: finanziell krankende Bürger (Arbeitslosigkeit usw...) ergeben einen finanziell krankenden Staat !!! finanziell gesunde Bürger ergeben einen finanziell gesunden Staat In diesem Sinne: nicht gegeneinander - miteinander - aber ehrlich und korrekt !!

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 20. Februar 2010 um 04:52 Uhr
 
Welche Behörde erteilt die Genehmigung für ein Hausgewinnspiel? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Meggi Erwig   
Freitag, den 19. Februar 2010 um 13:50 Uhr

(Wichtiger Hinweis:

Dieser Artikel bezieht sich lediglich auf Erfahrungen und Kenntnisse, die ich Meggi Erwig durch mein hausgewinnspiel-muenster.de gemacht habe. Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf ausreichende, rechtsverbindliche Grundlagen, Aussagen, Vollständigkeit und Sicherheiten.)

Hausgewinnspiele sind in Deuschland erlaubt - aber nicht erlaubnisfähig. Demnach auch nicht genehmigungspflichtig.

Es gibt in Deutschland keine zuständige Behörde, die eine Genehmigung zu einem Hausgewinnspiel erteilen kann.

Jedoch sind die Glücksspielaufsichtsbehörden akribisch bemüht, laufenden Hausgewinnspielen Glücksspielanteile nachzuweisen, um diese Spiele gemäß des Glückspielstaatsvertrages untersagen zu können.

Hausgewinnspiele müssen in Deutschland sehr gut konzepiert sein - es gibt viele Kleinigkeiten zu bedenken, damit ein Spiel vor den Behörden Stand hält.

Noch immer existiert der Glücksspielvertrag in Deutschland. Aus diesem Grunde darf ein Hausgewinnspiel in keinster Weise -Zufallsfaktoren- enthalten. Der Grad zwischen einem korrekten Hausgewinnspiel und einem Hausgewinnspiel mit Glücksspielfaktoren ist ausgesprochen schmal.Sobald ein Hausgewinnspiel nur den kleinsten Schimmer von Glücksspielelementen enthält, schlagen die Behörden zu und stoppen.Hausgewinnspiele, die keine Glücksspielanteile aufweisen, können demnach durchgeführt werden Achtung:Immer mehr Menschen wünschen sich, ihre Häuser im Rahmen der Hausgewinnspiele anzubieten. Das ist einerseits erfreulich, da so der Markt wächst, andererseits z.Z. noch nicht ganz ungefährlich, wenn man nicht genau weiß, welche Rechtsvorschriften beachtet werden müssen.Vor gewerblich geplanten Unternehmungen kann ich z.Z. nur warnen. Nicht ohne Grund werden derzeit Hausgewinnspiele nur privat und als einmalige Aktion angeboten.Jeder noch so kleinste Hinweis in Richtung Glücksspiel wird von den Behörden dazu benutzt, ein Spiel zu stoppen, um so die Bevölkerung zu verunsichern. Jedem, der ein Hausgewinnspiel aufstellt und veröffentlichen möchte, kann ich nur empfehlen, dies von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Erfreulich:

Erfreulich ist es, dass es inzwischen ein Forum gibt, in dem alle gültigen Hausgewinnspiele gelistet sind.Die gelisteten Spiele in diesem Forum, können es schaffen, den Markt durchzubringen, denn alle aufgeführten Spiele haben die behördliche Kontrolle überstanden.

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 19. Februar 2010 um 14:42 Uhr
 
Braucht Deutschland diesen Markt? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Meggi Erwig   
Freitag, den 19. Februar 2010 um 09:41 Uhr
- oder: die Hausbesitzer wollen doch nur viel Geld aus ihren Häusern zu schlagen...
(Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel bezieht sich lediglich auf Erfahrungen und Kenntnisse, die ich Meggi Erwig durch mein hausgewinnspiel-muenster.de gemacht habe. Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf ausreichende, rechtsverbindliche Grundlagen, Aussagen, Vollständigkeit und Sicherheiten.)


Täglich erreichen mich eine Unmenge an Fragen, Wünschen, Bitten, Hilferufe und Gratulationen - aber inzwischen auch Beschimpfungen (wobei die sich -Gott sei Dank - auf eine ganz enorme Minderheit beschränken).

Viele Hausbesitzer melden sich, die ihre Immobilie auf gleiche Weise anbieten möchten.
Viele Teilnehmer melden sich, um zu prüfen, wie ehrlich und korrekt das Spiel läuft.
Viele Menschen melden sich, um zu erfahren, wie die rechtliche Situation ist.
Viele Menschen melden sich, die Vorschläge zu einer Zusammenarbeit unterbreiten.
Viele Menschen haben noch Fragen zu den Teilnahmebedingungen usw.usw.

Inzwischen gibt es einen Teilnehmer, der mich beschimpft, weil er eine Frage nicht beantworten konnte und aus dem Spiel herausgefallen ist.

Auch gibt es zwei Personen, die mich beschimpfen, weil ich diesen Vermarktungsweg gewählt habe.

Ich habe diesen Weg gewählt, weil ich sehe, dass in Deutschland die Mittelschicht verschwindet, weil Immobilien von vielen Maklern zu Schleuderpreisen vermarktet werden, unter dem Schirmchen: - die Marktwirtschaft gibt das nicht her -
Ständig wird in Deutschland von Arbeitslosigkeit, Verschuldung und schlechter Marktlage gesprochen - aber niemand scheint dies verändern zu können oder zu wollen.
(Warum auch, wenn die eigenen Taschen der Elite voll sind und alle übrigen sich stets nur betrogen fühlen und untätig bleiben...bis auf wenige, klar denkende Menschen, die einen Kampfgeist in sich entdecken und den neuen Markt unterstützen)
Menschen, die nicht über genügend Finanzen verfügen, fallen in dieser Marktwirtschaft einfach durch die soziale Struktur unserer Gesellschaft.
Es gibt nur noch arm und reich.

Das muss nicht sein - daher meine Motivation, mit diesem absolut ehrlichen Spiel - meinen ehrlichen Angaben zu meiner Person - einen neuen Markt zu gründen.

Wer immer nun glaubt, ich wolle mich bereichern:
  1. Bislang hat mich dieses Unternehmen auf eigenes Risiko nur sehr viel Geld gekostet.
  2. Ich bin nicht gezwungen zu verkaufen !
  3. Die steuerliche Seite wird noch geklärt und dann kann die Teilnehmerzahl gesenkt werden - es geht um die Verwandlung dessen, was ich bereits besitze: Ein Einfamilienhaus im Gutachterwert von 550.000,- € zu Geld.
  4. D.h. ich brauche dieses eigene Vermögen niemandem anzubieten. Ich brauche niemandem anzubieten, an meinem Haus gewinnbeteiligt zu sein.
  5. Inzwischen erreichen mich Kaufangebote, die überlegenswert sind - und ich könnte mein Vermögen inzwischen auch ohne den neuen Markt veräußern.

Aber das ist nicht Sinn der Sache:
Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Markt jedem Bürger in Deutschland von großem Nutzen ist, denn wenn diese Hausgewinnspiele die Schlagzeile bringen: "Haus für 39,99 € übergeben" , dann haben wir einen Markt, auf dem jeder Kraft seines eigenen Steuerns ein Haus erwerben kann.
Niemand ist mehr auf Gewinn-Glück angewiesen - jeder ist durch solche Wettbewerbe daran beteiligt, irgendwann und irgendwo ein Haus zu erwerben - Immobilienerwerb ohne Bankkredit........

Ich möchte für diesen Markt kämpfen und ich bin von der Wirksamkeit dieses Marktes für Deutschland überzeugt. Nichts läuft versteckt - alles mache ich öffentlich, damit jeder Stellung nehmen kann.
Und so hoffe ich an dieser Stelle um ausreichend Beteiligung -
Wer gegen diesen Markt ist, soll mich einfach überzeugen -
Wer für diesen Markt ist, bitte ich um Unterstützung....
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 19. Februar 2010 um 09:49 Uhr
 
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