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(Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel bezieht sich lediglich auf Erfahrungen und Kenntnisse, die ich Meggi Erwig durch mein hausgewinnspiel-muenster.de gemacht habe. Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf ausreichende, rechtsverbindliche Grundlagen, Aussagen, Vollständigkeit und Sicherheiten.)
Immer wieder stelle ich fest, dass viele Mitmenschen an dem Thema Hausgewinnnspiel sehr interessiert – aber verunsichert sind.
Die Zusammenhänge zwischen Verbot, Duldung, Glücksspielstaatsvertrag, Rundfunkstaatsvertrag, Sportwetten, Gewinnspielen können oft nicht klar eingeordnet werden und es bleibt der Eindruck zurück: Alles verboten – die Behörden werden`s wohl wissen.
Aus diesem Grunde bemühe ich mich hier, so kurz wie möglich um einen verständlichen Überblick zu dem bestehenden Kampf: Behörden gegen Hausgewinnspielbetreiber
I.Glücksspielstaatsvertrag
II.Rundfunkstaatsvertrag
III.Deutschland`s Krise
IV.Der bekannteste Hausgewinnspielbetreiber
V.Verunsicherung
I.
Es gibt in Deutschland einen Glücksspielstaatsvertrag, der am 01.01.2008 in Kraft getreten ist und die Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen und die Zulassung und Durchführung von Lotterien vereinheitlicht.
Hauptsächlich soll geregelt sein:
1.Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht
2.Kanalisierung und Begrenzung des Glückspielsspielangebotes
3.Jugend- und Spielerschutz
4.Sicherstellung fairen Spiels und Schutz vor Kriminalität
Der Glücksspielstaatsvertrag grenzt ein Glücksspiel von einem Gewinnspiel mit folgendem Wortlaut ab:
-Entscheidend ist, ob der Gewinner durch eigenes Können und Wissen den Preis erkämpft oder letztlich doch Glück, sprich Zufall überwiegt. -
Kommentar:
Viele Verwaltungsgerichte bestätigten die Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Glückspielstaatsvertrages, unter den auch die Sportwetten fallen, die pro Jahr etwa 5 Mill. € einbringen.
Der Glücksspielstaatsvertrag dient in seiner Auslegung oft mehr dem Schutz des staatlichen Lotterie-Monopols, als seiner Hauptsache: Suchtbekämpfung:
1.
28.03.2006 das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das in Bayern bestehende staatliche Wettmonopol für Sportwetten mit den Grundrechten der Berufsfreiheit unvereinbar ist.
2.
07.07.2008 das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Untersagungsverfügung des Landes Berlin gegen einen Sportwettenvermittler als rechtswidrig aufgehoben.
3.
Im April 2009 hieß es in einem Beitrag von Frontal 21:
„Geschäft mit der Sucht-Rekordumsätze bei Glücksspielautomaten“
...in der neuen Spieleverordnung von 2006 wurde der Stundenverlust pro Gerät von 60,00 € auf 80,00 € erhöht...
4.
Oktober 2009 Schleswig-Holstein spricht sich gegen den Glücksspielstaatsvertrag aus – geplant werden höhere Landes-Einnahmen durch das Glücksspiel.
So viel zum Auftrag des Glücksspielstaatsvertrages: Bekämpfung der Spielsucht!!
II.
Der Rundfunkstaatsvertrag vom 31.08.1991 wurde in den vergangenen Jahren in seinen Fassungen mehrmals erweitert. Grundsätzlich jedoch gilt:
§1 Anwendungsbereich
1. Dieser Staatsvertrag gilt für die Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk in Deutschland in einem dualen Rundfunksystem.
Unter § 8 befasst sich dieser Vertrag mit dem Thema Sponoring und unter § 8a mit dem Thema Gewinnspiele. Da heißt es:
1.Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele sind zulässig. Sie unterliegen dem Gebot der Tranzparenz und des Teilnehmerschutzes. Sie dürfen nicht irreführen und den Interessen der Teilnehmer nicht schaden. Insbesondere ist im Programm über die Kosten der Teilnahme, die Teilnahmeberechtigung, die Spielgestaltung sowie über die Auflösung der gestellten Aufgabe zu informieren. Die Belange des Jugendschutzes sind zu wahren. Für die Teilnahme darf nur ein Entgelt bis zu 0,50 € verlangt werden § 13.Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.
Kommentar:
Der Rundfunkstaatsvertrag wurde am 30.10.2009 erneut geändert, Teile daraus dürfen nicht mehr angewandt werden, da diese verfassungswidrig sind.
Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat wesentliche Bestimmungen der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten für rechtswidrig erklärt.
III.
Deutschlands Krise
Schlagzeilen berichten uns ausführlich über die derzeitige Situation in Deutschland z.B.
* Altersarmut wird in Deutschland zur Frage der Generaion.
* In Deutschland leben 3 Mill. Kinder in Armut
* Die Angst, selbst in Armut abzurutschen greift um sich
* Weltwirtschaftskrise belastet Immobilienmärkte – Deutschland weniger betroffen
* 2007 stecken Anleger 74 Milliarden € in Häuser
* 2008 : 98 % befragter Profi-Investoren rechnen mit „gleich bleibenden oder steigenden Renditen“
Diese Schlagzeilen belegen: Die Spanne zwischen Arm und Reich geht immer mehr auseinander.
Die sogenannte Mittelschicht verschwindet. Hausbesitzer, die ihre Immobilien verkaufen möchten, sollen diese für einen Schleuderpreis hergeben und potentielle Käufer haben das Geld nicht, um Kaufen zu können -
Da stellt sich die Frage: Was tun?
Zusammen halten und neue Wege gehen. Legale Wege – ohne ein halbes Vermögen zu verlieren oder stets auf Vermögen verzichten zu müssen.
IV.
Der bekannteste Hausgewinnspielbetreiber
...das wird wohl Herr Volker Stiny sein, von Hausgewinnspiel Baldham, der sein Spiel am 01.01.2009 auf den Markt brachte.
Nachdem Sie nun die grundlegensten Verordnungen kennen, die für Gückspielaufsichtsbehörden relevant sind, beurteilen Sie selbst, ob Sie die Vorgehensweisen der Behörden für richtig erachten:
Herr Stiny berichtet auf seinem Informationsblock:
(hier Ausschnitte aus den Veröffentlichungen):
-...Bereits sehr früh kontaktierte ich die Behörden, um das geplante Spiel korrekt auf den Markt zu bringen.
...Mein Schreiben vom 15.10.2008 wurde nicht beantwortet.... Am 24.12.2008 erkärte der Pressesprecher der zuständigen Regierung Oberpfalz, Herr Joseph Karl: „Wir sind mit Herrn Stiny in Kontakt. Das mit dem Quiz könnte schon gehen. Der Wissensanteil muss auf alle Fälle größer sein als der Zufallsanteil. Dann ist es kein Glücksspiel, sondern ein Gewinnspiel und damit nicht erlaubnispflichtig.“ ...-
Das Spielangebot startete am 01.01.2009 wie folgt:
(den Teilnahmebedingungen entnommen):
Ich biete Ihnen die Teilnahme an meinem genehmigungsfreien Geschicklichkeitsspiel an. Das Spiel ist keine Verlosung und unterliegt auch nicht dem GlüStV.
Der Spielverlauf erfolgt aus der Sicht des Teilnehmers im Wesentlichen in vier Schritten:
1. Anmeldung, 2. Freischaltung, 3. Qualifizierung zur Miniverlosung, 4.Teilnahme für 100 Finanlisten an einer Miniverlosung – ausgespielt werden 100 Preise.
(dies aus den Veröffentlichungen von Herrn Stiny mit meinen Worten):
Nun reagierte die Regierung von Mittelfranken mit einem Schreiben vom 15.01.2009.
Die Behörde bestimmte, dass dem Spiel auf Grund des Verlosungsanteil von 0,2% , nun ein
von Zufall überwiegender Faktor zuzuordnen wäre.
An das Verwaltungsgericht schrieb die Regierung von Mittelfranken:
“...erhebliche Nachahmungseffekte zu registrieren sind...Derartige Bestrebungen lassen die zeitnahe Gefahrenabwehr als geboten erscheinen.“
Mein Kommentar:
1.Bereits seit 2006 ist, wie o.g. der Glücksspielstaatsvertrag umstritten -
2.Nachahmungseffekte sollen eine Gefahr darstellen? Für wen? Für die Bürger, die diesen
Markt erkannt haben??
3. 0,2 % Glück durch Miniverlosung = vorwiegend überwiegt der Zufallsfaktor im Spiel ???
Meines Wissens hält die Behörde, aufgrund dieser Umstände bis zum heutigen Zeitpunkt an einer Strafverfolgung fest, obwohl Herr Stiny das Spiel, sofort nach behördlicher Bemängelung gemäß den Vorgaben der Behörden umgestellt hatte:
1. Anmeldung, 2. Freischaltung, 3. Qualifizierung zum Offline-Spiel, 4. Teilnahme an der Finalrunde für 120 Teilnehmer bei 100 Preisen
Weiteres aus den Veröffentlichungen von Herrn Stiny:
...Mit Schreiben vom 19.03. und 27.03.2009 bestätigten die Glücksspielaufsichtsbehörden Düsseldorf und Mittelfranken, dass es sich nun nicht mehr um ein Glücksspiel handele....
Um doch noch einen Weg zu finden, Hausgewinnspiele zu unterbinden, bemängelten die Behörden nun:
Gemäß §8a Rundfunkstaatsvertrag dürfe nur ein Beitrag in Höhe von 0,50 € erhoben werden -
An dieser Stelle verweise ich noch einmal auf die o.g. Informationen :
Es handelt sich um den Rund- und Fernsehfunkvertrag !!
So wie Herrn Stiny, ist es - in abgeschwächter oder nur teilweiser Form - vielen Hausgewinnspielbetreibern ergangen. Jedoch scheinen die Behörden mit besonderer Hartnäckigkeit an diesem Fall ein Exempel statuieren zu wollen, um den Markt der Bürger zu unterbinden.
Aber: Deutschlands Bürger lassen sich den Markt nicht nehmen
Wir in Deutschland dürfen unsere Häuser verspielen !!
V. Verunsicherung
Nicht nur diesen behördlichen Problemen und Schwierigkeiten waren und sind alle Hausgewinnspielbetreiber in Deutschland ausgesetzt -
Schlagzeilen dringen in die Köpfe, die die Bürger mehr und mehr verunsichern, wie z .B.
* Hausverlosung ist unzulässiges Glücksspiel
* Sportwettenskandal
* Hausgewinnspiel wurde geschlossen: Bochum, Bonn, Kaarst, Herbrechtingen....
Wann immer die Behörden ein Hausgewinnspiel – ob gerechtfertigt oder nicht – sperren konnten, sie taten es. Als Exempel, zur Abschreckung der Bürger:
Deutschland: Ihr dürft das nicht – Kein Vermögen für Euch - Strafbar -
Niemals erfolgte die bürgerorientierte Kooperation: - Wir schauen gemeinsam, wie es richtig gehen kann , der neue Markt nutzt den Bürgern, also helfen wir..
Da stellt sich die Frage:
Warum kein Miteinander – es ist unser Staat und dieser Staat braucht finanziell gesunde Bürger – kein Machtmonopol als Lottogeldquelle.
http://blog.beck.de/2009/09/17/sta-muenchen-i-50-cent-gewinnspiele-im-hoerfunk-sind-kein-gluecksspiel http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/unerlaubte-sportwette-284-stgb
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/umdrucke/3000/umdruck-16-3046.pdf
http://www.timelaw.de/cms/upload/pdf/Hambach_32_2009.pdf
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