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Geschrieben von: Meggi Erwig   
Dienstag, den 27. Juli 2010 um 10:54 Uhr

 

Mein/Unser <a href="http://www.online-artikel.de/" title="Presseportal"><strong>Online PR-Portal</strong></a> für Pressemitteilungen und Social Media News.

 

Um Deutschlands Bürger wach zu rütteln und um meiner Wut über das, meiner Meinung nach politisch gesteuerte Unglück in Duisburg vom 24.Juli 2010 Ausdruck zu verleihen, muss ich meinem folgenden Kommentar Zitate aus "Spiegel Online " vorweg setzen:

26.07.2010 entnommener Beitrag (Zitat) aus "Spiegel Online Panorama" :

.......Eine davon stammt vom ehemaligen Polizeipräsidenten Bochums, Thomas Wenner. Bereits am Sonntagmorgen erstattete er Anzeige gegen den Politiker, die leitenden Beamten der Stadt und die Veranstalter. "Sauerland ist der Hauptverantwortliche für diese Tragödie. Als Stadtoberhaupt war es seine Aufgabe, diese Veranstaltung unter solchen Bedingungen zu verhindern", sagte Wenner SPIEGEL ONLINE. Wenner, im Oktober 2009 auf Betreiben des ehemaligen FDP-Innenministers Wolf in den Ruhestand versetzt, hatte im vergangenen Jahr als Polizeipräsident in Bochum die dort geplante Love Parade abgesagt. Er wollte verhindern, was nun in Duisburg geschehen ist. Er wollte "die Sicherheit nicht auf dem Altar der Spaßgesellschaft opfern."

Wenner hatte seine Entscheidung im Januar 2009 in einem offenen Brief begründet und die Befürworter der Parade scharf kritisiert. Darin hieß es: "Was denken sich eigentlich Politiker und Journalisten, die die Metropole Ruhr als Monstranz ihrer Popularität vor sich hertragen, wenn es um die Verantwortung derer geht, die als Amtsträger für die Folgen ihres Handelns persönlich haften? Die mit ihrem Tun die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten haben?"

Der Beamte wies damals auf die "Enge des Veranstaltungsraums und die Disfunktionalität der Zu- und Abfahrtsströme" hin. Bereits bei der Love Parade am 19. Juli 2008 in Dortmund - Oberbürgermeister Gerhard Langenmeyer verkündete damals die Rekordzahl von 1,6 Millionen Teilnehmern - hatte es heikle Situationen gegeben...................

..........Fortan galt Wenner als "Verursacher der Absage". Er ertrug die Angriffe seiner Kritiker stoisch, auch weil sich die Stadt kompromisslos hinter seine Einwände gestellt hatte. "Druck hat mich nie beeindruckt", sagt Wenner. Wer "manifeste Sicherheitsbedenken" so wenig ernst nehme, obwohl sie offenkundig seien, solle sich "von Verantwortung fernhalten, statt auf die einzuprügeln, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und sich ihr stellen".

Mein Kommentar:

Adolf Sauerland, Oberbürgermeister von Duisburg hat sicherlich in letzter Konsequenz, gemeinsam mit anderen, Verantwortung für das Unglück zu tragen, denn anders als seine Amtskollegin  Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz stimmte er den Gegebenheiten zur Love-Parade-Veranstaltung in Duisburg zu.......vielleicht deshalb, weil ihm keine Berater wie Thomas Wenner ehemaliger Polizeipräsidenten Bochums zur Seite standen !!!

Warum aber wurde Thomas Wenner 2009 der "Verursacher der Absage" im Oktober 2009 auf Betreiben des ehemaligen FDP-Innenministers Wolf in den Ruhestand versetzt ??

Ein Sprichwort sagt: "Die Kleinen hängt man auf – die Großen läßt man laufen...." Wie weit die Arme unseres Innenministeriums reichen, konnte ich inzwischen hautnah durch den bürokratisch/politisch verhinderten Bürgermarkt "Hausgewinnspiele" erleben und verfolgen.

Welche(r) Mensch/Marionette hat keine "Angst" vor "Vorgesetzten"/"Machtinhabern" ??

Das Beispiel "Thomas Wenner" mag sicherlich so manchen "Posteninhaber" Duisburg`s obrigkeitshörig werden lassen.....

Wer also steckt wirklich hinter den Entscheidungen, die vom gesunden Menschenverstand nicht nachvollzogen werden können? (Ein Platz – zulässig für 250.000 Menschen – mit nur einem Ein- und Ausgang – frei zu geben für eine Millionen-Veranstaltung)

Politiker geben ihrer Bestürzung Ausdruck ? !

Wie schön – und wo bleiben die Taten? -  Wo bleiben die tatsächlichen Aufklärungen, wer hinter den Fehl-Entscheidungen steckt ?  Wo bleiben die tatsächlichen Sensen an Posten und Pöstchen ??

Ach ja: es gibt ja welche –

die kleinen Pöstchen vor Ort : Oberbürgermeister Sauerland hat zu gehen... und damit sind alle anderen aus dem Schneider....behalten ihre Diäten, Posten, Einkommen und Integrität !!!

DEUTSCHLAND WACH AUF !!!!

Glauben die Bürger der BRD wirklich, der größte Skandal seit Kohls Spendenaffäre, die Affäre um Post-Chef Klaus Zumwinkel sei für alle überraschend an das Tageslicht gekommen??

Ich nicht -

Ich bin davon überzeugt, dass irgend jemanden Herr Zumwinkel ein Dorn im Auge war und deshalb den Stein ins Rollen brachte, um selber persönliche Vorteile ziehen zu können -Ist es nicht ein Generalverdacht in der öffentlichen Debatte, dass sich die Wirtschaftseliten auf Kosten der Allgemeinheit selbst bereichern ?

Und inzwischen sind wir so weit, dass Bürger für die Interessen der Politik sterben ?!

 

Haben wir Staat/Bürger wirklich diese Politiker/Innenministerien gewollt, die nur öffentlich bedauern, um anschließend in aller Ruhe weiter ihre Stühlchen mit hohen Einkommen zu wärmen ?

 

Haben wir Staat/Bürger wirklich diese gehobenen Behörden gewollt, die nur gegen die Interessen der Bürger arbeiten, jedoch persönliche Interessen, wie z.B. Postenerhaltung und Karriere wie auch immer hervorragend sichern ???

 

Haben wir Staat/Bürger wirklich diese Politik und Machtinhaber gewollt, die Menschen mit Zivilcourage, wie Thomas Wenner in den Ruhestand schicken, um eigene Interessen unüberlegt, rücksichtslos, provitgeil und egoistisch durchsetzen ???

Es kann doch nicht sein, dass nur Beileidsbekundungen bleiben -

Rehabilitation derer, die korrekt sind (wie z.B. Thomas Wenner)und Absetzen derer, die Macht missbrauchen ist erforderlich, um so eine Umbesetzung der Hintergrund-Macht-Posten zu erwirken.

Erst wenn Menschen mit Zivilcourage unsere Machtpositionen besetzen, besteht die Hoffnung auf eine bürger - verbraucherorientierte Politik und Behördenschaft

Denn das, was da in Duisburg bereits im Vorfeld geplant war, hatte nichts mit "Nächstenliebe", bürgerorientierter Sicherheit und "Spaßevent" für die Bevölkerung zu tun ........Die Interessen waren deutlich anders gelagert........im Sinne des Eigennutzen für ........ das Ruhrgebiet??? !

Wenn Bochum 2009 schon abgelehnt hatte, stellt sich die Frage, ob Duisburg noch ablehnen durfte - bzw. wer den Mut gehabt hätte, sich in Rente schicken zu lassen.........

Wenn Sie meinen Text gelesen haben, danke ich Ihnen sehr -

denn meine Wut auf unsere verlogene Politik, die die Kleinen auf das Schavott jagt und inzwischen Tote fordert, ist riesengroß...

meinem zutiefst empfundenes Mitgefühl sende ich an alle für alle Betroffenen des 24 Juli 2010

aber ich sende auch meine Hoffnung, dass Deutschland`s Bürger nun endlich aufstehen und gemeisam einen Weg finden, etwas zu verändern - im Sinne von Attack Deutschland

Meggi Erwig

 

 

 
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Geschrieben von: Meggi Erwig   
Freitag, den 18. Juni 2010 um 06:57 Uhr

„Es ist unmöglich, Staub wegzublasen, ohne daß jemand zu husten anfängt.”

(Das Zitat stammt von Prinz Philip Herzog von Edinburgh (*1921), Ehemann von Königin Elisabeth II.)

 

Liebe Teilnehmer,

aufgrund des schwebenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Münster habe ich den Wettbewerb vorrübergehend unterbrochen -

Die Bezirksregierung Düsseldorf vertritt die Meinung, dass der Rundfunkstaatsvertrag, der für die privaten und öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten ins Leben gerufen worden ist, auf unseren Wettbewerb anwendbar sei.

An Ihrer derzeitigen Plazierung im Wettbewerb ändert sich nichts - in der Hoffnung auf Gerechtigkeit und Fairness glaube ich fest, dass wir diesen bald fortsetzen können.

 

Die Anwendbarkeit des RStV ergibt sich aus der Präambel. Der aktuellen Präambel läßt sich entnehmen:

"Dieser Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem der Länder des vereinten Deutschlands."

http://www.mabb.de/fileadmin/user_upload/pdf/Rechtsgrundlagen_pdf/02-RStV_in_der_Fassung_des_13._ÄndStV.pdf

 

Bereits am 16.04.2009 entschied das AG München in der Rechtssache 222 C 2911/08:

Veranstaltet jemand im Internet ein Rätselspiel, handelt es sich um eine Auslobung und nicht um ein Glücksspiel, da die richtige Beantwortung des Rätsels vom Wissen des Ratenden abhängt und nicht vom Zufall.

http://beck-aktuell.beck.de/news/ag-muenchen-gewinnversprechen-bei-internet-raetselspiel-stellt-auslobung-dar

 

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage der § 8a RStV, der für schnelle Call-in- Spiele erlassen wurde, für meine Auslobung nach BGB, als reiner Wissenswettbewerb angewandt werden kann, ist nicht nachvollziehbar. Bereits das Ausführungsgesetz zum RStV, die Gewinnspielsatzung, wurde in wesentlichen Teilen durch das BayVGH für rechtswidrig erklärt.

http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/09-01377u.pdf

 

Um den Teilnehmern die Sicherheit zu geben, dass sie an einem legalen Wissenswettbewerb teilnehmen, veröffentliche ich hier die bereits bekannten Teilnahmebedingungen:

Der gesamte Wettbewerb, einschließlich der Finalrunde besteht aus Multiple Choice-Fragen. Niemals und an keiner Stelle entscheidet der Zufall über den Gewinn. Insofern handelt es sich auch nicht um ein Gewinnspiel entsprechend des RStV (Telefongewinnspiel) - wenn es auch umgangssprachlich als Hausgewinnspiel benannt ist.

 

Teilnahmebedingungen:

 

Dieses Geschicklichkeitsspiel wurde als ein, in Deutschland zulässiger Wettbewerb mit rechtlich unanfechtbaren Bedingungen konzipiert!!

Es wird gewährleistet, dass ausschließlich die Fähig- und Geschicklichkeit des Teilnehmers, wie z.B. sein Allgemeinwissen, seine Auffassungsgabe, seine Reaktionsfähigkeit über den Ausgang seines Spiels entscheidet !!!

Jeder Mitspieler hat eine echte Chance, das Haus zu gewinnen. Damit Tranzparenz und Chancengleichheit gewährleistet bleiben, handelt es sich für alle Spieler um identische Fragen, die während des gesamten Spiels nicht ausgetauscht werden!

Die Veranstalterin bietet in diesem Bereich die Teilnahme an einem Wettbewerb auf der Basis nachfolgender Teilnahmebedingungen an.

Der Wettbewerb dient der Ermittlung von 30 Teilnehmern, die sich für eine öffentliche Offline- Finalrunde qualifizieren können.

Für die Möglichkeit der Teilnahme am Offline-Wettbewerb (Finalrunde) wird ein Betrag von 39,99 € berechnet.

In dieser öffentlichen Finalrunde (notariell begleitetes Multiple Choice Frage Spiel ) können 20 wertvolle Preise gewonnen werden, die auf der Homepage näher beschrieben sind.

Gewinnen können die Teilnehmer ausschließlich durch Einsatz eigener Fähigkeiten, wie z.B.: Geschicklichkeit, Wissen, Ausschlussverfahren.

Der Online-Wettbewerb setzt sich aus drei Spielrunden (Level) mit jeweils drei Jokern und einer vierten Spielrunde ohne Joker zusammen . Ggf. schließen sich weitere Spielrunden (5., 6., usw) an, bis die Teilnehmerzahl erreicht ist.

Das Spiel wird auf 49.999 regulär angemeldete, bezahlte Teilnehmerplätze begrenzt.

Sollte wider Erwarten die Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist es der Wettbewerbbetreiberin möglich, bei längerfristiger Stagnation der Anmeldungen, die Teilnehmerzahl auf die im Wettbewerb befindliche Teilnehmermenge zu reduzieren.

Im Falle zu geringer Teilnahme am Spiel, ist es der Betreiberin möglich, den Wettbewerb abzubrechen und die Teilnahmegebühren zurück zu erstatten.

Nach Eingang der 49999-ten Zahlung werden keine weiteren Anmeldungen angenommen. Dabei gilt der Zeitpunkt der Einzahlung entsprechend der Reihenfolge auf dem Bankkonto. Zu spät erfolgte Einzahlungen werden zurück gezahlt.

Das Spiel setzt sich wie folgt zusammen: Anmeldung mit Zahlung, Freischaltung, Qualifizierung zum Offlinespiel und öffentliche Finalrunde in Münster-Hiltrup unter notarieller Aufsicht.

Bei den Fragen dieses Quiz handelt es sich um den Allgemeinwissensbereich. Aufgebaut ist das Fragespiel nach dem Multiple Choise Prinzip.

Von der 1. bis 3. Spielrunde (Level) sind jeweils 20 Fragen zu beantworten. Die Beantwortungszeiten pro Frage reduzieren sich wie folgt: Level 1 = 60 Sek./pro Frage, Level 2 = 40 Sek./pro Frage , Level 3= 20 Sek./pro Frage

Im ersten bis dritten Level stehen jedem Teilnehmer jeweils drei levelgebundene Joker zur Verfügung. D.h. nicht genutzte Joker sind nicht übertragbar auf ein nächstes Level, sondern verfallen.

Zu den Jokern: Wenn ein Mitspieler eine Frage nicht beantworten kann, ist es ihm möglich auf den Botton: "Frage überspringen" zu klicken, um zur nächsten Frage zu wechseln. In diesem Fall läßt der Spieler die Frage unbeantwortet, denn eine falsch beantwortete Frage oder eine zeitliche Überziehung führt zum Ausschluss des Spielers

Die vierte Spielrunde, Level 4, unterteilt sich in 5-Frage-Runden, ohne Joker. Die Beantwortungszeit für jede Frage beträgt 20 Sek.

Das 4. Level bezeichnet die Spielrunden 4a., 4b., 4c, usw, usw. Diese 5-Fragen-Runden werden solange gespielt, bis die 30 Finalisten ermittelt werden konnten. Sollten die 30 Finalisten wider Erwarten bis Level 4z. noch nicht ermittelt sein, schließt sich ein Level 5 in der bekannten Art von Level 4 an.

Eine falsch beantwortete Frage oder eine zeitliche Überziehung führt zum Ausschluss des Spielers.

An dieser Stelle stehen dem Teilnehmer drei Hauptjoker zur Verfügung. D.h. ein Neuspieler, der aus dem Spiel durch seinen Fehler ausgeschieden ist, hat drei Mal die Möglichkeit, das Spiel kostenlos erneut zu spielen. Der vierte Fehler führt dann zum Ausschluss.

Familienmitglieder eines Teilnehmers, die an dem Spiel teilnehmen möchten, benötigen eine eigene e-mail Adresse.

Eine zweite Anmeldung der gleichen Person ist nicht möglich.

Ein Teilnehmer, der nach Ausschluss erneut an dem Wettbewerb teilnehmen möchte, kann auf der Grundlage seiner bereits bestehenden Anmeldung den Spielbetrag erneut überweisen. Die neu eingegangene Überweisung führt dann wieder zur Freischaltung des Teilnehmers. (Bei Überweisung bitte unbedingt den Benutzernamen angeben)

Fehlerhafte Angaben (z.B. Benutzername) auf den Überweisungen, sowie doppelte Anmeldungen mit entsprechenden Einzahlungen und/oder nicht zuordbare Überweisungen (wenn die Anmeldung fehlt), führen zu Teilnahmefehlern. In diesen Fällen können die Überweisungen nicht zurück erstattet werden.

Der Teilnehmer erklärt durch das Aktivieren des Kontrollkästchens “Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen”, dass er die Regeln und Bedingungen gelesen und verstanden hat und mit diesen einverstanden ist.

Der Teilnehmer versichert, voll geschäftsfähig im Sinne des Deutschen Rechts zu sein, nicht im Namen anderer Personen zu handeln und auch nicht als Gewohnheitsspieler eingestuft zu sein .

Alle Teilnehmer müssen volljährig sein. Eine Gewinnübergabe an Minderjährige erfolgt nicht.

Minderjährige, sowie Familienangehörige 1. Grades der Veranstalterin, des begleitenden Rechts-anwaltes und tätigen Internetexperten sind vom Spiel ausgeschlossen.

Die Veranstalterin, der begleitende Rechtsanwalt, sowie der tätige Internetexperte versichern, keine Antwortdaten des Spiels an Dritte weiter zu geben. Ein Verstoß wird mit einer Geldstrafe in Höhe des Hauswertes belegt.

Die Einzahlungen der Teilnehmer werden sehr zeitnah kontrolliert. Sowie der Eingang der Zahlung bestätigt werden kann, erhält der Teilnehmer per email seine Bestätigung über die Spielberechtigung und wird zeitgleich für das Spiel freigeschaltet.

Nach Übersendung dieser Email-Information verpflichtet sich der Teilnehmer, sein Spiel innerhalb von 21 Tagen zu beginnen. Sollte dies nicht geschehen, verfällt die Teilnahmegebühr. In diesem Fall wird die Gebühr nicht zurückerstattet.

Fehlerhafte Anmeldungen und Überweisungen können ebenfalls nicht erstattet werden

Die Laufzeit des Spiels wird auf 120 Tage kalkuliert. Sollten sich bis dahin noch nicht alle 49.999 Teilnehmer angemeldet und mitgespielt haben, verlängert sich die Laufzeit um jeweils 30 Tage.

Es handelt sich bei diesem Geschicklichkeitsspiel um ein längerfristiges Spiel, bis alle 49999 Teilnehmer angemeldet sind.

Die öffentliche Finalrunde wird innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Spiels organisiert werden.

Die Finalrunde findet in Münster-Hiltrup statt, wenn aus 49999 Mitspielern die 30 Finalisten ermittelt werden konnten. Diese 30 Spieler erhalten von der Betreiberin eine persönliche Einladung.

Wer an der Finanlrunde nicht persönlich teilnehmen kann, verliert den Gewinnanspruch - eine persönliche Anwesenheit ist notwendig. Die Vertretung durch eine andere Person ist nicht zulässig.

An- und Abreisekosten mit der Bahn(2.Klasse) werden nach Quittungsvorlage erstattet. An-und Abreisekosten mit dem PKW werden nach Kostenvoranschlag der entsprechenden Bahnver- bindung (2. Klasse) erstattet.

Der Hauptgewinn wird schuldenfrei übergeben. Die Eigentumsübertragung erfolgt unverzüglich durch einen Notar. Die Kosten hierfür trägt die Gewinnspielveranstalterin.

Alle weiteren Preise verstehen sich als Neuware und werden nach der Finalrunde übergeben.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein Widerrufsrecht nach § 312 b Abs. 2 Nr. 6 BGB.

 

Datenschutz:

Die Angaben und Daten der Teilnehmer werden streng vertraulich, nur im Sinn und Zweck dieses Gewinnspiels verarbeitet und behandelt. Die in diesem Sinne notwendige Verwendung und automationsunterstützende Verarbeitung wird vom Teilnehmer gestattet. Ansonsten unterliegen diese freiwillig mitgeteilten Personalangaben dem Datenschutzgesetz (TMG, BDSG)

Soweit es für die weitere Administration erforderlich ist, berechtigt der Teilnehmer die Veran-stalterin, diese Daten aufzubewahren und zu verarbeiten. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für rechtswidrig von Dritten veranlassten oder vorgenommenen Missbrauch. Gegenüber der Veranstalterin ist die Geltungmachung von Schäden des Teilnehmers oder Dritten aus oder im Zusammenhang mit den übermittelten Daten ausgeschlossen.

 

Haftung der Veranstalterin:

Eine Gewährleistung für den jederzeit ordnungsgemäßen Betrieb, die ununterbrochene Nutzbarkeit und Erreichbarkeit der Homepage kann von der Veranstalterin nicht übernommen werden. Die Veranstalterin wird aber unter zumutbarem Aufwand bemüht sein, eventuell auftretende Probleme schnellmöglichst zu beheben. Für technisch bedingte Übertragungsverzögerungen, Ausfälle oder Störungen ist die Veranstalterin nicht haftbar. Der Teilnehmer kann in diesem Fall keine Ansprüche geltend machen.

Wenn aufgrund unkorrekt angegebener Personalien- und Adressenangaben ein Finalist nicht ermittelt werden kann, rückt der nächststehende Spieler nach. Unkorrekte Bankverbindungen, Adressangaben und Personalangaben können dazu führen, das eine evtl. Peisrückerstattung nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall kann die Gewinnspielveranstalterin nicht haftbar gemacht werden.

 

Technische Erklärungen

Bei Anmeldung zum Spiel wird für den Spieler ein Datenbankeintrag eingerichtet. Diese Datenbank speichert Namen, Spielernummer, Anschrift und den fortlaufenden Spielfortschritt. Betritt der Spieler den Quizbereich erhält der Spieler jeweils eine Frage, welche er in einer vorgegebenen Zeit beantworten muss. In jedem Level besteht für den Spieler die Möglichkeit drei mal einen Joker anzuklicken, um eine Frage nicht beantworten zu müssen. Beantwortet der Spieler die Frage falsch oder nicht in der vorgegebenen Zeit, scheidet er aus. Erreicht der Spieler einen gewissen Spielfort-schritt, so wird dieser in der Datenbank eingetragen. Dabei wird die eindeutige Spielernummer, verbrauchte Zeit für den Spielabschnitt und die Zahl der verbrauchten Joker erfasst.

Jeder Spieler erhält einen eindeutigen Benutzernamen und ein Kennwort, welche dem Spieler den Zutritt in den Quizbereich gewähren. Bei dem Einloggen in den Spielbereich wird ein sogenannter Cookie abgelegt. Cookies enthalten Informationen, die der Web-Server im Browser des Computers ablegt und über die der Besucher der Webseite eindeutig identifiziert werden kann. Während der Nutzung unseres Spiels speichern wir auf der Festplatte des Spieler-Computers nur sogenannte Session-Cookies, damit Spielzeiten und Spielstände dem richtigen Spieler zugeordnet werden können. Für technische Fragen steht Ihnen Herr Jannik Seven von Enamedia zur Verfügung. Tele.: 0431-55688070

 

Schlussbestimmung

Sollte jemand, aufgrund dieser Website, seine Rechte berührt sehen, so ist dies ungewollt geschehen. In diesem Fall bitten wir um sofortige Kontaktaufnahme und Mitteilung, damit eine neue Lösung gefunden werden kann.

Anwaltliche Abmahnungen sind nicht erforderlich und werden daher als rechtlich unbegründet zurckgewiesen. . .In dem Falle, dass eine oder mehrere Klauseln oder Teilnahmebedingungen unwirksam oder teilunwirksam werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen. An die Stelle etwaig unwirksamer Bedingungen treten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Für Fragen zum Spiel steht die Betreiberin von Mo. - Fr. zwischen 14.00 Uhr – 17.00 Uhr unter 0178 2345000 zur Verfügung.

 

Die Spielregeln:

 

Alle Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und geschäftsfähig sein.

Das Quiz-Spiel ist für 49999 Teilnehmer zugelassen und auf diese Teilnehmerzahl begrenzt.

Die Laufzeit des Spiels wird auf 120 Tage kalkuliert. Sollten sich bis dahin noch nicht alle 49999 Teilnehmer im Spiel befinden, verlängert sich die Laufzeit um jeweils 30 Tage.

Für die Möglichkeit der Teilnahme am Offline- Wettbewerb (Finalrunde) wird ein Betrag von 39,99 € berechnet.

Nach Eingang der Zahlung wird dem Teilnehmer seine Spielfreigabe per email bestätigt.

Mit der Spielfreigabe-Bestätigung gelangt der Teilnehmer ins Spielfeld und kann beginnen.

Nach Eingang der Bestätigung muss der Teilnehmer innerhalb von 21 Tagen mit dem Spiel beginnen, ansonsten verfällt die Teilnehmerschaft.

Das Online-Quiz dient der Ermittlung von 30 Finalisten. Diese können in einem öffentlichen, notariell begleiteten Offline-Quizspiel 20 Preise gewinnen.

Der Spielbereich besteht aus drei unterschiedlichen Leveln mit jeweils drei Jokern. Ggf. schließt sich ein viertes, evtl. fünftes, sechstes... Level ohne Joker an, bis 49999 Teilnehmer im Spiel sind.

Jeder Teilnehmer verfügt in den drei ersten Leveln über jeweils drei Joker. D.h. sollte der Teilnehmer eine, bis drei Frage/n nicht beantworten können, darf er in der vorgegebenen Zeit diese unbeantwortet lassen, indem er auf den Botten: „ Frage überspringen“ klickt. Nicht benutzte Joker verfallen im Übergang zum nächsten Level.

Die richtige Beantwortung einer Frage führt automatisch zur nächsten. Ins nächste Level gelangen die Spieler nur, wenn das vorherige Level fehlerfrei durchlaufen wurde. Eine falsche oder zeitlich überzogene Antwort führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Spiel.

In Level 4 müssen jeweils 5 Fragen innerhalb von 100 Sek., beantwortet werden. Ein Joker steht hier nicht mehr zur Verfügung. Eine falsche Antwort oder eine Zeitüberziehung führt zum Ausschluss des Spielers.

Lediglich die Hauptjoker (drei für jeden Teilnehmer) können an dieser Stelle eingesetzt werden. D.h. jeder Spieler hat die Möglichkeit, nach drei Fehlern das Spiel kostenlos erneut zu beginnen.

Dieser 5 – Frage-Block wird so lange gespielt, bis 30 Finalisten feststehen.

 

Die Finalrunde

 

Die Finalrunde findet in Münster-Hiltrup statt, wenn aus 49999 Mitspielern die 30 Finalisten ermittelt werden konnten. Diese 30 Spieler erhalten von der Betreiberin eine persönliche Einladung.

Wer an der Finanlrunde nicht persönlich teilnehmen kann, verliert den Gewinnanspruch - eine persönliche Anwesenheit ist notwendig. Die Vertretung durch eine andere Person ist nicht zulässig.

An- und Abreisekosten mit der Bahn (2.Klasse) werden nach Quittungsvorlage erstattet. An-und Abreisekosten mit dem PKW werden nach Kostenvoranschlag der entsprechenden Bahnverbindung (2. Klasse) erstattet.

Die Finalrunde wird ebenfalls mit allgemeinen Wissensfragen im Multiple -Choice-Verfahren gestaltet, bis nur noch ein Gewinner übrig bleibt.

Der Gewinner erklärt sich bereit, auf der Homepage bekannt gegeben zu werden.

Die Immobilie wird unverzüglich an den Gewinner schuldenfrei übergeben/überschrieben. Dem Gewinner entstehen keine Übergabekosten.

Ausdrücklich handelt es sich nicht um ein Glücksspiel nach § 284/StGB.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

 

 

 

 

 

 


Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 19. Juni 2010 um 04:56 Uhr
 
Sachwert - Marktwert - Wer beeinflusst wen? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Meggi Erwig   
Dienstag, den 01. Juni 2010 um 05:50 Uhr

Liebe Teilnehmer, liebe Hausgewinnspielinteressenten,

viele Hausbesitzer, die mich zwischenzeitlich kontaktiert haben, beklagten sich über unzureichende Verkaufshifen ihrer Makler oder Bänker.

Es erreichten mich Erfahrungsberichte über Makler, die sich von Gutachtern unterstützen ließen, um Hauspreise zu senken und über korrekt arbeitende Bänker, die von ihren Vorgesetzten ausgebremst wurden; dies nur, um aus persönlichen Gründen, den ihnen unerwünschten Hausbesitzer zu schädigen. Auch erreichten mich Berichte über Zwangsversteigerungen, durch die, gemessen an dem "Marktwert " ein Haus völlig unter Wert veräußert worden sei..............

 

Daher sende ich diesen Aufruf:

Hausbesitzer seit Euch Eurer Werte bewußt !

Käufer seit Euch bewußt, welchen Wert ihr einkauft !

 

Die Frage ist, wie der Wert eines Hauses zu bemessen ist.

Wer baut, weiß, dass die eingereichten Voranschläge nie ausreichen und ein gut gebautes Massivhaus kostenmäßig immer wesentlich teurer werden wird - dennoch muss der Bauherr zahlen.

In den ersten Jahren des Bezuges erweist sich dann, ob ein Haus gut oder mit Mängeln gebaut worden ist.

Das bedeutet, ein angebotenes Neubauobjekt für  z.B. 400.000,- €  wird voraussichtlich auf  500.000,- € - 600.000,- €  tatsächliche Kosten  hinauslaufen.

In den ersten 4 - 5 Jahren des Neubezuges erweist sich dann, ob das Haus mängelfrei ist, oder nicht. Nicht selten beginnen in den ersten 4-5 Jahren teure Prozesse mit den Bauunternehmen um die inzwischen ersichtlich gewordenen Mängel.

 

Wird nun ein Haus zum Verkauf angeboten, stellt sich die Frage nach dem Wert.

Gemäß Baugesetzbuch ist ein privat genutztes Einfamilienhaus nach dem Sachwert, ein Mietshaus nach dem Ertragswert und Sachwert zu bewerten.

Gemäß der Makler, Bänker und Städte seien die Häuser nach dem Marktwert (Sachwert-Alterungswert-Marktwert) zu bemessen.

 

Zu  diesem Marktwert ein paar  Worte:

Die Katasterämter der Städte, verzeichnen eine Statistik, über verkaufte Häuser und deren Verkaufspreise. Aus diesen Aufzeichnungen wird der sogenannte  Marktpreis  der  vergangenen Jahren für bestimmte Regionen ermittelt.

Das bedeutet:

Hausbesitzer, die ihr Objekt verkaufen möchten und keine Zeit mitbringen, auf den richtigen Käufer zu warten, verfallen oft dem Geflüstere einer Vielzahl von Maklern, ihr Objekt sei zu teuer und müsse unbedingt im Preis gesenkt werden.

Folgt ein Hausbesitzer diesem Geflüstere nicht, stehen besagten Maklern/Bänkern viele unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, um Hausbesitzer von der angeblichen Überteuerung zu überzeugen.

So werden Hausbesitzer verleitet, ihre Häuser weit unter Wert zu verkaufen und zustimmend zu nicken: "Tja...man bekommt ja den Preis nicht..."

Nachdem diese Arbeit dann getan ist, können Häuser zu Billigpreisen wesentlich schneller verkauft werden, die Städte nehmen die Verkaufspreise in die Statistik auf und geben den Marktwert für Häuser in der Region bekannt -


Maßgeblich für die Wertbestimmung eines Hauses ist das BauGB.

Für privat genutzte Einfamilienhäuser ist die Sachwertermittlung zugrunde zu legen, das bedeutet, dass die tatsächlichen, derzeitigen Kosten zur Errichtung dieser Immobilie ermittelt werden müssen, abzüglich der Alterungskosten.

 

Die Vorteile für  Käufer einer Immobilie liegen auf der Hand:

- der Käufer erwirbt ein Haus seiner Wahl zu 10 - 20 - 25 % (je nach Alter) günstiger

- diesen Preisnachlass kann er nutzen, um kosmetische Veränderungen nach eigenem Geschmack

vorzunehmen.

- unerkannte Baumängel sind nicht mehr zu befürchten.


Leider ist der derzeitige Immobilienmarkt übersät mit so genannten Fachkundigen, die es vorziehen, schnelle, kleinere Geschäfte abzuwickeln und mit seltsamen Methoden den Hausbesitzern glauben machen, ihre Häuser weit unter Wert verkaufen zu müssen - ansonsten wären mir die vielen Berichte gar nicht zugetragen worden.

 

An dieser Stelle ist es wichtig, den tatsächlichen Wert seiner Immobilie zu berechnen und den richtigen Verkaufspartner zu finden oder neue Wege zu gehen.


Um Hausbesitzern (oder dessen Erben) in Deutschland eine weitere Veräußerungsmöglichkeit zu erschließen, arbeite ich vorrangig an dem Hausgewinnspiel weiter.

 

Da ich jedoch, wie bereits mitgeteilt, von einem mir seit Jahren bekannten, korrekt arbeitenden Bänker aufgefordert worden bin, dem sachlich-ehrlichen-konventionellen Verkaufsweg eine Chance zu geben, habe ich mich dem Wettbewerb - hausgewinnspiel-muenster gegen konventionellen Verkauf -gestellt.

 

Neben dem, von einem Gutachter ermittelten Schätzwert meines Hauses in Höhe von 550.000,- € führe ich an Hand meiner Immobiliendaten,  drei verschiedene, mögliche Berechnungswege zur Ermittlung einer überschlägigen Wertermittlung für Einfamilienhäuser auf, als Anhaltspunkt für Hausbesitzer:

1.Berechnungsmöglichkeit

Normalherstellungskosten gemäß der Veröffentlichung des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Straßenentwicklung - in telefonischer Rücksprache mit der Stadt Münster/Katasteramt, sowie dem o.g. Fachbereich des Bundesministerium NRW

2. Berechnungsmöglichkeit

Ermittlung des Sachwertes nach €/m³ gemäß BKI Baukosten 2009, Statistische Kostenkennwerte für Gebäude. Vom Baukosteninformationszentrum der Deutschen Architektenkammer (in telefonischer Rücksprache mit einem münsteraner Architekten, dem mein Haus/dessen Bauunterlagen bekannt ist)

3.Berechnungsmöglichkeit

Wertermittlung nach der Brandversicherungsurkunde meiner Versicherung

Immobiliennutzung:    Selbstnutzung 
Grundstücksgröße:              531,0 m²  (461 m² Baugrundst., 70 m² Rasen)
Wohnfläche Haus:               205,0 m²  ( 181 m² Wohnhaus, 24 m² Winterg.)
umbauter Raum:                  920,8 m³  
Bruttogrundfläche:                290,0 m² 
Himmelsrichtung:                          s/w 
Angaben zum Dach:          Satteldach 
Gebäudetyp:             Einfamilienhaus 
Gebäudestand:                 freistehend

Zimmer:      8
Bäder :        2
Gäste-WC: 2
Küchen:      2
Garagen:    2
Stellplätze: 2

 

Zu Berechnungsmöglichkeit 1 :

Normalherstellungskosten gemäß der Veröffentlichung des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Straßenentwicklung - in telefonischer Rücksprache mit der Stadt Münster/Katasteramt, sowie dem o.g. Fachbereich des Bundesministerium NRW

Entsprechend der Auskunft der Stadt Münster/Katasteramt, sowie dem Bundesministerium Düsseldorf sind die Normalherstellungskosten zur Berechnung des Immobiliensachwertes den Veröffentlichungen des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Straßenentwicklung (www.bmvbs.de unter Stadtentwicklung,Wohnen/Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Richtlinien, Anlage 7 / 1.21 Seite 93) zu entnehmen.

Gemäß telefonischer Auskunft vom 08.06.2010 ist die Bruttogesamtgrundfläche der Berechnung zugrunde zu legen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfläche_(Architektur)

http://www.bmvbs.de/Anlage/original_965507/Anlage-7-NHK-2000.pdf

 

1. Bodenwertermittlung

http://www.boris.nrw.de/borisplus//data/GMB/GMB_119_2010_frei.pdf

Durchschnittspreise nach ausgewählten Grundstücksdaten in €/m² treffen für Hiltrup/Ost, Bereich Anemonenweg 250 €/m² zu.

 

461 m² x 250,- € = 115.250,- €

70 m² x 150,- € =      10.500,- €

Gesamt:                   125.750,- €

 

2. Gebäudewertermittlung:

http://www.bmvbs.de/Anlage/original_965507/Anlage-7-NHK-2000.pdf

Typ 1.21 Erd-, Obergeschoß, nicht ausgebautes Dachgeschoss, nicht unterkellert

Normalherstellungskosten(ohne Baunebenkosten) entsprechend Kostengruppe 300 und 400 Din 276/1993 einschließlich 16 % MwSt, Preisstand 2000 ( 930,- €/m²)

plus 16 % Baunebenkosten

 

11,615 x 11,99 = 139,264 m² EG

11,615 x 11,99 = 139,264 m² DG

Gesamt:                278,528 m²

Zur Ermittlung der Herstellungskosten im Jahr 2000 sind die m²  mit 930,- € zu multiplizieren:

278,528 m²   x   930,- €   = 259.031,04 €

Die Anpassung auf 2010 berechnet sich mit folgendem Schlüssel:

 

Index auf das Jahr 2010 = ./. 97,8 = 2.648,58 €

:                                                               2.648,58 € x 112,3 = 297.435,53 €

:                                               plus 16 % Baunebenkosten: = 47.589,68 €

reine Wohnhauskosten :                                                         345.025,21 €

 

3. Garagenwertermittlung:

18 m² Grundfläche x 250,- €/m² nach BGF = 4500,- €    x 2 Garagen  = 9000,- €

Baunebenkosten + 10% =                                                                                 900,- €

Gesamtkosten:                                                                                                  9900,- €

 

4.Wintergartenwertermittlung:

24 m² x 42,- €/m²      =   1.008,- € (Fundament)

24 m² x 1000,- €/m² = 24.000,- € (Wintergarten)                                        25.008,- €

5. Abschreibung:

Gemäß Wertermittlungsrichtlinie nach Ross / Abschreibung - 13 % liniare Abschreibung / tatsächliche Abschreibung 8% bei 80/90 Jahren Gesamtnutzungsdauer =

345.025,21 € + 9900,- € + 25008,- € = 379933,21 € - 8 % (30.394,66 €) = 349.538,55 €

 

6. Gesamtberechnung bisher:

Boden:        125.750,00 €

Immobilie: 349.538,55 €

Gesamt:     475.288,55 €

 

7. zuzügliche Besonderheiten:

1. Anschlußkosten: 2500,- € x 4 (Gas, Wasser, Strom, Kanalisation) = 10.000,- €

2. Carport cir. 8m/3m                                                                                         24.000,- €

3. Pflasterung: 100,- €/m²   x 156,5 m² =                                                        15.650,- €

Terrasse 1= cir. 4m x 5,0 m = 20,0 m²

Terrasse 2= cir. 5m x 5,0 m = 25,0 m²

Terrasse 3= cir. 11m x 2,5 m = 27,5 m²

Einfahrt 1 = cir. 22 m x 3,0 m = 66,0 m²

Einfahrt 2 = cir. 6m x 3,0 m = 18,0 m²

 

4. Terrassenbedachung 11 m x 2,5 m Neupreis 6000,- €                            3000,- €

5. Anlagenbereiche/ Hecke / Gartenschoppen                                                2000,- €

: 54.650,- €

Normalherstellungskosten: 529.938,55 € = reiner Sachwert

 

Korrekterweise führe ich hier an, dass die Stadt Münster an dieser Stelle ausdrücklich auf die Marktanpassung (s.o.meine Ausführungen) hingewiesen hat.

D.h. ein Verkaufspreis würde sich demnach wie folgt berechnen:

Marktanpassung: - 10 % : 529.938,55 € - 52.993,86 € =  476.944,69 €

 

 

Zu Berechnungsmöglichkeit 2:

Ermittlung des überschlägigen Sachwertes nach €/m³ gemäß BKI Baukosten 2009, Statistische Kostenkennwerte für Gebäude. Vom Baukosteninformationszentrum der Deutschen Architektenkammer (in telefonischer Rücksprache mit einem münsteraner Architekten, dem mein Haus/dessen Bauunterlagen bekannt ist)

 

Boden: 250,- € x 461m² = 115.250,- €

:             150,- € x   70 m² =   10.500,- €

:                                           125.750,00 €

 

Wohnhaus:    320,- € x 798 m³ = 255.360,- €

Wintergarten: 320,- € x   74 m³ =   23.680,- €

:                                                          279.040,- €

Index auf das Jahr 2010 = ./. 97,8 = 2.853,17 €    2.822,90 € x 112,3 = 320.410,99 €

 

Garagen:                                                                         250,- € x 49 m³ =  12.250,- €

Anschlußkosten: 2500,- € x 4 (Gas, Wasser, Strom, Kanalisation) = 10.000,- €

Carport 8 m / 3 m:                                                                                          24.000,- €

Pflasterung: 100,- €/m²    x 156,5 m²  =                                                      15.650,- €

Terrassenbedachung 11 m x 2,5 m Neupreis 6000,- €                           3.000,- €

Anlagenbereiche / Gartenschoppen                                                            2.000,- €

:                                                                                                                       66.900,00 €

 

125.750,00 €  +  320.410,99 €  +  66.900,00   =                                  513.060,99 €

 

 

Zu Berechnungsmöglichkeit 3:

Überschlägige Wertermittlung nach der Brandversicherungsurkunde meiner Versicherung

Gemäß meiner Versicherungssumme ergibt sich 33.400,- €  zu dem Index 2010 / 1.186,1

Rechenweg:

33.400 x 1.186,1 ./. 100 =  396.175,- €

396.175,-  Normalherstellungskosten

+ 125.750,- € (Boden) =  521.925 €

 

Allgemeine Objekteschreibung
Das Objekt wurde 1998 fertig gestellt. Es handelt sich um ein, in Massivbauweise erstellten roten Klinkerbau, mit sehr guter Isolierung.
Als Besonderheit verfügt das Gebäude über einen Wintergarten, zwei Garagen, drei Terrassen, davon eine überdacht, sowie einem 8 m langem Carport.
Die räumliche Gestaltung ermöglicht äußerst flexible Veränderungsmöglichkeiten. Das Gesamthaus besitzt zwei voneinander getrennte Eingänge, so dass das Wohnareal leicht in Haupthaus und Einliegerwohnung unterteilt oder zusammen gefügt werden kann.

Grundrissdetailbeschreibung
Vom Haupteingang gelangt man in die 6,90 m² große Diele mit rechtsseitig anliegendem 2,15 m² Gäste WC, sowie 15,12 m² großer Küche, an die sich der 7,04 m² große Hauswirtschaftsraum anschließt.
Von diesem Hauswirtschaftraum gelangt man in eine Art Innenhof, mit einer 22 m² großen, überdachten Terrasse und 70 m² großen Rasenfläche.
Zurück zur Diele befindet sich linker Hand das 25,04 m² große Wohnzimmer mit anliegendem, wohnraumerweiternden 24,00 m² großen Wintergarten. Von hier aus gelangt man in den etwa 90 m² großen Garten.
Ebenfalls schließt sich an das Wohnzimer ein weiteres Wohnzimmer von 18,77 m². Dieses zweite Wohnzimmer befindet sich im Bereich der möglich abtrennbaren Einliegerwohnung. Die Räumlichkeit durch beide Wohnzimmer führt in eine zweite Diele von 2,99 m². Hier befindet sich der zweite Eingang des Hauses. Von dieser zweiten Diele geht es in einen möglichen Küchenbereich von 7,02 m², einem Gäste-WC von 5,97 m², einem Schlafraum von 10,74 m² und Badezimmer von 4,04 m². Es handelt sich um Einzelräume, die einer Einliegerwohung zugeteilt werden können.
Zurück zur Hauptdiele führt eine Holztreppe in das Obergeschoß. Dieses Obergeschoß ist ausgestattet mit fünf Schlafzimmern (11,34 m², 12,83 m², 13,16 m², 13,59 m², 13,82 m²) und einem Bad (8,18 m²) mit Dusche und Badewanne.
Der Dachboden ist mit Stromversorgung, Begebarkeit und guter Isolierung als Lagerfläche nutzbar.

Lagebeschreibung (direkte Umgebung)
Die umliegende Infrastrukktur ist außergewöhnlich gut. Kindergärten, Schulen, Ärzte, Apotheken und Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe. Hiltrup Mitte ist mit dem Fahrrad innerhalb von 10 Min und das Centrum Münster innerhalb von 30 Min erreichbar. Selbstverständlich stehen auch öffentliche Verkehrsmöglichkeiten zur Verfügung, die etwa alle 20 Min. nutzbar und naheliegend erreichbar sind.
Ebenso gelangt man binnen 3 Min. in den Naturbereich der Hohen Ward. Die Siedlung, in der das Haus steht, zeichnet sich durch ein gehobenes Ambiente aus.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 18. Juni 2010 um 07:00 Uhr
 
Wir brauchen allgemein gültige Normen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Meggi Erwig   
Freitag, den 14. Mai 2010 um 08:51 Uhr

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

 

persönlich ist mir folgendes wichtig:


Viele Menschen glauben, ich wolle mir durch das Spiel eine überdimensional hohe Summe einfahren, da das Gesamtspiel auf 2 Mill. ausgelegt ist.


Das ist vollkommen unkorrekt.


Selbst meine Sachbearbeiterin des Finanzamtes Münster riet mir, die Berechnung zunächst zu belassen, weil man noch nicht weiß, wie die steuerliche Situation tatsächlich berechnet werden wird.

 

Aus diesem Grunde übersende ich Ihnen die vorläufige finanzielle Überschlagsrechnung. Sobald genaue Berechnungsgrundlagen vorliegen, wird die Teilnehmerzahl entsprechend reduziert.

Es ist mir äußerst wichtig, dass dies bekannt wird - weder Finanzamt, noch Steuerberater konnten konkrete Auskünfte geben.

 

Sehr geehrte Interessenten,

viele Menschen möchten ebenfalls ein Hausgewinnspiel gestalten und fragen mich, mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Gemäß meiner Recherchen ergeben sich folgende Überschläge:

Das hausgewinnspiel-muenster wird betrieben, um mein privates Haus, dessen Gutachterwert sich auf 550.000,- € bezieht zu veräußern.

D.h. es geht nicht um einen zusätzlich zu erzielenden Gewinn. Gemäß der derzeitigen, unsicheren Situation um Finanazamtberechnungen, ergab sich folgende Kostenkonstellation:

 

550.000,- € Wert des Hauses

24.000,- € 2. Preis Auto

22.000,- € 3. Preis Auto

10.000,- € Preise Laptop

13.000,- € Preise Fernseher

14.000,- € Kosten Finalrunde

20.000,- € Rechtsanwaltskosten

100.000,- € Werbekosten

25.000,- € Renovierungskosten

30.000,- € Spenden

10.000,- € Übertragungs – und Grundst.-kosten

 

818.000,- € Gesamtkosten Unbekannte Variablen:

Steuerkosten, die von verschiedenen Steuerberatern

vermutet wurden:

Einkommenssteuer: 430.000,- €

Umsatzsteuer: 155.420,- €

Geschenkesteuer: 200.000,- €

 

Für den eingetretenen Fall der Zangsgeldandrohung:

50.000,- €

250.000,- €

 

Das bedeutet, das ich mit dem Hausgewinnspiel in keinster Weise finanzielle Vorteile erwirke,

sondern auf klare Aussagen des Finanzamtes warte, wie hoch die Steuer für ein Hausgewinnspiel sein wird.

Da ich nicht während des Spieles die Teilnehmerzahl heraufsetzen kann, musste ich zunächst von den

teuersten Umständen ausgehen.

Jedoch ist es möglich, sobald die Behörden mit mir zusammen arbeiten würden, die Teilnehmerzahl

drastisch zu senken – was sehr gewünscht ist.

Z.Z. wird auf die Antwort des Finanzamtes gewartet.

 

Mit freundlichem Gruß

Meggi Erwig

 

 

 
seltsame Rechtslage PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Meggi Erwig   
Freitag, den 14. Mai 2010 um 08:48 Uhr

Sehr geehrter Herr Lxxxxxxx,

 

Mit heutiger mail erreicht mich eine Information, die sicherlich viel Wind aufwirbeln wird.

 

Wenn der Glücksspielstaatsvertrag über dem RStV steht, ist jedes 0,50 €  "Gewinnspiel", die ja bekanntlich zu über 50 % aus Zufall bestehen (die Fernsehsender müssen pro halbe Stunde nur einen Anrufer durchkommen lassen, um die vorgeschobene Frage zu beantworten) verboten.

 

In diese verbotene Schiene will mich die Bezirksregierung Düsseldorf drängen, obwohl mein Spiel zu 100 % ein Wissensquiz ist. Mit dem Hausgewinnspiel Herbrechtingen ist genau das geschehen. Herr Buchbauer

hatte die Bestätigung für sein Spiel erhalten, dass es sich um ein Quiz handele und er mit einem Teil-nehmerbeitrag von 10,- € spielen darf. In dem Moment, wo er sicher gehen wollte und sein Spiel auf 0,50 €

umgestellt hatte, wurde sein Hausgewinnspiel verboten. Begründung: 0,50 € werden durch eine Mehrfachteilnahme überschritten.

 

Hier anliegend sende ich Ihnen einen Ausschnitt aus einem Gespräch:

 

...ausgehend von meiner gestrigen Zusammmenfassung verlangt die Aufsichtsbehörde Düsseldorf von mir einen reinen Rechtsbruch zu begehen und mich strafbar zu machen, indem Sie verlangt sich an den RStV zu halten der grundsätzlich 50 Cent Spiele unter bestimmten Voraussetzungen zulassen würde.

 

Aufgrund von bisherigen Rechtsprechungen gilt/galt der RStV als "Öffnungsklausel" ausschließlich für Spiele die als sog. Call-In Spiele im Fernsehen und Rundfunk veranstaltet werden und nicht im Internet !

 

Die Behörde Düsseldorf kann mich aus Verfassungsgründen nicht zwingen aus einer bundesgesetzlich absolut zulässigen Auslobung nach § 657 BGB, ein im Internet verbotenes 50 Cent-Spiel zu machen. 

 

Gemäß einer neuen Information sind Telefongewinnspiele nur noch ohne Zufallsfaktor zulässig, da sie sonst dem GlüStV unterliegen und als unzulässiges Glücksspiel dann unter den § 284 StGB fallen würden.

 

Ich frage mich, wozu die Gewinnspielsatzung erlassen wurde, wenn kein Zufallsfaktor mehr verbleiben darf.  Ist der RStV mit dem § 8a dann überhaupt gültig ?

 

Was wird 9live dann wohl machen ?

 

Für mich bedeutet die Begründung, dass gerade der RStV nicht für mich angewandt werden kann, da ich kein Telefongewinnspiel durchführe. Es handelt sich um ein reines Geschicklichkeitsspiel, dass auch nicht dem GlüStV unterliegt.

 

Neben einer neuen Rechtsprechung des Bay Landgerichtes gibt es noch die Urteile Köln und Düsseldorf.

 

VG Düsseldorf zu 50 Cent-Gewinnspielen - Auch die zweite Chance ist vertan

http://blog.beck.de/2009/08/18/vg-duesseldorf-zu-50-cent-gewinnspielen-auch-die-zweite-chance-ist-vertan

 

50 Cent-Spiele im Internet - strafbares Glücksspiel oder zulässiges  Gewinnspiel?

http://blog.beck.de/2009/05/04/50-cent-spiele-im-internet-strafbares-gluecksspiel-oder-zulaessiges-gewinnspiel

http://www.technolex-anwaelte.de/index.php?id=43&news_id=300&bpid=9

 

LG Köln: Tombola im Internet ist unzulässig

Nach einem Urteil des Landgerichts Köln vom 07.04.09 (Az.: 33 O 45/09) darf ein Glückspiel, das nach dem Tombola-Prinzip aufgebaut ist, im Internet ohne behördliche Erlaubnis nicht angeboten werden, da es unter

die Verbotstatbestände des Glückspielstaatsvertrags (GlüStV)fällt. Die Veranstaltung eines entsprechenden Glücksspiels ist deshalb nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG auch wettbewerbswidrig.

http://www.internet-law.de/2009/05/lg-koln-tombola-im-internet-ist-unzulassig.html

 

Es ist spannend, wie sich das Schauspiel entwickeln wird

 

Viele Grüße aus Münster

 

Meggi Erwig

 

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 18. Mai 2010 um 05:59 Uhr
 
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